Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 24.03.2005 - L 5 AL 51/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27013
LSG Hamburg, 24.03.2005 - L 5 AL 51/02 (https://dejure.org/2005,27013)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24.03.2005 - L 5 AL 51/02 (https://dejure.org/2005,27013)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24. März 2005 - L 5 AL 51/02 (https://dejure.org/2005,27013)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,27013) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Rückforderung von Arbeitslosenhilfe mangels Bedürftigkeit; Anspruch auf Zugrundelegung eines höheren Bemessungsentgelts unter Berücksichtigung eines fiktiven Arbeitsentgelts; Anrechnung des Einkommens des Ehemannes auf den ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 60/00 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung einer verkürzten

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.03.2005 - L 5 AL 51/02
    Nach dem Regelungszusammenhang des § 112 AFG muss sich eine kürzere als die tarifliche oder übliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit an sich immer auf das Bemessungsentgelt auswirken, weil das Bemessungsentgelt ansonsten höher als das Arbeitsentgelt sein könnte, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 2000, B 11 AL 60/00 R).

    Auch eine arbeitsrechtlich unwirksame Herabsetzung der regelmäßigen Arbeitszeit führt nur zur Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, denn das Arbeitslosengeld (wie auch die Arbeitslosenhilfe) dient nicht zur Auffüllung eines einvernehmlich nur teilweise erfüllten Arbeitsvertrages (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2000, B 11 AL 60/00 R m.w.N.).

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 89/99 R

    Bemessung der Arbeitslosenhilfe bei fehlerhaftem Bemessungsentgelt

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.03.2005 - L 5 AL 51/02
    Vielmehr ist als Bemessungsentgelt für die Arbeitslosenhilfe dasjenige Arbeitsentgelt anzusehen, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt von Rechts wegen zu bemessen war (BSG, Urteil vom 29. Juni 2000, B 11 AL 89/99 R = SozR 3-4100 § 136 Nr. 12).
  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R

    Vorläufige Bewilligung von Eingliederungshilfe - abschließende Entscheidung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.03.2005 - L 5 AL 51/02
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 15. August 2002 - B 7 AL 24/01 R - (SozR 3-4100 § 147 Nr. 1) die Frage verneint, ob im Rahmen der Überprüfung des Erstattungsbescheides überhaupt noch geltend gemacht werden kann, die ursprünglichen Bewilligungen hätten nicht als vorläufig ergehen dürfen und seien gemäß § 147 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG rechtswidrig gewesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht